Back To Top

CPX Research - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher



Durch die Registrierung als Publisher auf der Webseite http://www.cpx-research.com erklären Sie sich damit einverstanden, diese Nutzungsbedingungen zu akzeptieren, sowie alle anwendbaren Gesetze und Bestimmungen einzuhalten.
Wenn Sie nicht mit diesen Bedingungen einverstanden sind, ist Ihnen die Nutzung oder der Zugriff auf diese Webseite untersagt. Die Bedingungen für Publisher werden zwischen der Make Opinion GmbH ("CPX Research" oder "Make Opinion") und der Partei, die den Service als Publisher nutzt, zusätzlich zur CPX Research-Datenschutzrichtlinie vereinbart. Beide sind auf der CPX Research-Webseite verfügbar. CPX Research und der Publisher stimmen Folgendem zu:

1. Begriffsbestimmungen

1.1 "Account" ist ein passwortgeschützter Online-Zugang des Publishers, der ihm die Möglichkeit gibt, über das CPX Research Dashboard seine Umsätze zu verwalten und Einstellungen zu ändern.
1.2 "Account-Daten" sind alle Informationen über die Performance und auch alle anderen Informationen, die CPX Research dem Publisher über das Dashboard zugänglich macht.
1.3 "Advertiser" oder "Advertiser" sind Drittkunden von CPX Research, die entweder direkt oder indirekt Umfragen für die Anwendung bereitstellen.
1.4 "Vereinbarung" bezeichnet diese Publisher-AGB und jede andere zusätzliche Vereinbarung, die zwischen CPX Research und dem Publisher geschlossen wird.
1.5 "Provision" ist die Vergütung / Entschädigung, die CPX Research an den Publisher für jede gültige Nutzeraktivität (Abschluss einer Umfrage) zahlt.
1.6 "Abgeschlossene Umfrage" bezeichnet ein Umfrageangebot, das von einem Nutzer abgeschlossen wird, wobei der Nutzer eine echte Antwort auf alle im Umfrageangebot gestellten Fragen gibt und alle anderen Schritte unternimmt, die erforderlich sind, um das Umfrageangebot abzuschließen, wie von CPX Research nach eigenem Ermessen festgelegt. Zur Klarstellung: Antworten auf Umfrageangebote, die entweder teilweise oder vollständig gefälscht sind oder von einer anderen Person als einem Nutzer nach alleinigem Ermessen von CPX Research ausgefüllt wurden, gelten nicht als abgeschlossene Umfrage.
1.7 "CPX Research App" oder "Anwendung" bezeichnet die Online-Website, den iFrame oder die Software Development Kits (SDKs), die von CPX Research entwickelt, gepflegt und dem Publisher angeboten werden, um sie seinen Nutzern zu präsentieren.
1.8 "CPX Research Dashboard" oder "Dashboard" bezeichnet das virtuelle Panel, das Publishern die Einrichtung ihrer Apps und die Integration von Umfragen sowie die Verwaltung, Analyse und Optimierung ihrer Monetarisierungsstrategie ermöglicht.
1.9 "CPX Research Plattform" oder "Plattform" bezeichnet die von CPX Research entwickelte, gewartete und dem Publisher angebotene Online-Plattform, um sie seinen Nutzern zu präsentieren.
1.10 "Betrug" oder "betrügerischer Verkehr" bedeutet eine Person oder Sache, die an Umfragen mit falschen Informationen teilnimmt, nur um eine Belohnung zu erhalten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Advertiser Betrug erkennen und betrügerischen Traffic innerhalb von 60 Arbeitstagen melden können.
1.11 „Nettoeinnahmen“ bezeichnet die Summe der Einnahmen, die als Ergebnis der Publisher-Aktivitäten für die erfolgreich abgeschlossenen Umfragen generiert wurden, abzüglich aller anwendbaren Agenturprovisionen, Rabatte, Gebühren, Rückbuchungen, Rückerstattungen und Steuern, mit Ausnahme von Steuern auf die Nettoeinnahmen von CPX Research.
1.12 "Publisher" ist eine Person/ein Unternehmen, die/der CPX Research nutzt und unsere App auf ihrer/seiner Website/Applikation/etc. integrieren möchte. zu integrieren, um Umfragen an ihre Nutzer zu verteilen.
1.13 "Nutzer", "Endnutzer" oder "Panelisten" bezeichnet die Menschen, die vom Publischer auf die Plattform gebracht werden, um an Umfragen über die Plattform teilzunehmen.
1.14 "Nutzeraktivitäten" sind Handlungen von Endnutzern innerhalb der Anwendung im Rahmen des Herausgebervertrags.
1.15 "Nutzerdaten" bezeichnet alle Daten der Endnutzer, die in Verbindung mit der App und den Umfrageangeboten generiert oder anderweitig erfasst werden.
1.16 "Dienstleistung" oder "Dienstleistungen" bezeichnet die von CPX Research erbrachten Dienstleistungen, wie sie unter 3. in diesen AGB aufgeführt sind.
1.17 "Tracking-Daten" sind Leistungs- und Nutzungsdaten im Zusammenhang mit Umfragen und deren Panelisten, einschließlich der Fälle, in denen eine Umfrage innerhalb einer bestimmten Publisher-Eigenschaft angezeigt oder von Endnutzern angeklickt wird, sowie Daten zur Identifizierung des Geräts des Endnutzers, des Betriebssystems, auf dem die Publisher-Eigenschaften ausgeführt wurden, des Mobilfunkanbieters, der dieses Gerät bedient, und des geografischen Standorts des verwendeten Geräts.
1.18 "Tracking-Methode" bezeichnet die Berichts- und/oder Tracking-Verfahren, die derzeit von CPX Research zur Messung des Datenverkehrs, der Leistung und aller damit verbundenen Daten verwendet werden.
1.19 "Website" bezeichnet unsere Website, die unter www.cpx-research.com oder www.make-opinion.com zu erreichen ist, einschließlich aller veröffentlichten Inhalte.


2. Zulassungsvoraussetzungen

2.1 Das Mindestalter des Publishers ist achtzehn (18) Jahre oder eine juristische Person.
2.2 Der Publisher erfüllt alle in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen
2.3 Der Publisher verfügt über die notwendigen Rechte und Befugnisse, um die in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen zu übernehmen und zu erfüllen.
2.4 Alle Informationen, die CPX Research zur Verfügung gestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Informationen über die Aktivitäten des Publishers im Zusammenhang mit dem Publisher-Netzwerk, alle relevanten Zahlungen sind und bleiben korrekt, vollständig und aktuell.
2.5 Keine der Anwendungen enthält illegale, diffamierende, missbräuchliche, verleumderische, betrügerische, missbräuchliche, belästigende oder pornographische Inhalte/Materialien.
2.6 Der Publisher ist der eingetragene Eigentümer der im Publisher Login unter "Anwendungen" aufgeführten Anwendungen, einschließlich aller Domainnamen.
2.7 Der Publisher wird CPX Research alle Informationen, Unterlagen und Dokumente, die CPX Research zur Überprüfung der Einhaltung der hier genannten Bedingungen durch den Publisher anfordert, unverzüglich zur Verfügung stellen. CPX Research kann den Publischer jederzeit auffordern, die Umfrageangebote aus den betreffenden Anwendungen zu entfernen, mit oder ohne Angabe von Gründen, und der Publisher wird alle diese Anforderungen unverzüglich erfüllen. Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen aus diesem Absatz durch den Publischer stellt eine wesentliche Verletzung dieser Vereinbarung dar und führt zur sofortigen Beendigung dieser Vereinbarung ohne Anspruch auf Entschädigung.

3. Dienstleistungen
Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird CPX Research alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um die folgenden Dienstleistungen (zusammenfassend die "Dienstleistung") zu erbringen:

3.1 Hosting, Wartung und Bereitstellung der Website, des Publisher Dashboards und der App;
3.2 Bereitstellung der von Advertisern zur Verfügung gestellten Umfragen; CPX Research ist nicht verpflichtet, die von Advertisern bereitgestellten Umfragen routinemäßig zu überprüfen. Sollte CPX Research davon in Kenntnis gesetzt werden, dass eine bestimmte Umfrage nicht mit seinen Richtlinien, Advertiser-Verträgen, anwendbaren Gesetzen oder Vorschriften übereinstimmt, wird CPX Research diese Umfrage untersuchen und nach eigenem Ermessen entfernen, falls erforderlich;
3.3 die CPX Research App zur Verfügung stellen, um Umfragen an den Publisher zu liefern;
3.4 Kontodaten zu verfolgen und die Statistiken dem Publisher zur Verfügung zu stellen;
3.5 Benutzerunterstützung: CPX Research ist nur für die Beantwortung von Nutzeranfragen verantwortlich, die sich auf Transaktionen beziehen, die über die Dienstleistung/Anwendung durchgeführt wurden. CPX Research kann einen Nutzer mit virtueller Währung entschädigen, basierend auf den von diesem Nutzer zur Verfügung gestellten Informationen (Umfragedetails, Screenshots, Fehlerprotokolle etc.), auch wenn diese Informationen letztlich nicht von Advertisern bestätigt werden können. In diesem Fall wird die Transaktion auch nicht an den Publisher ausgezahlt. CPX Research ist stets bestrebt, eine zufriedenstellende (kulante) Lösung für Nutzer/Panelisten und Publisher zu finden. CPX Research bietet den Nutzern während der normalen Bürozeiten (Montag bis Freitag) üblicherweise innerhalb von 1-5 Werktagen Unterstützung über das Support-Ticket-System (in der App) und per E-Mail.
3.6 Unterstützung für Publisher: CPX Research bietet technische Unterstützung für den Publisher über Livechat (auf der Website) und per E-Mail während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag). Ein persönlicher Kundenbetreuer wird auch über Skype (oder einen ähnlichen Messenger) erreichbar sein.

4. Zahlungen und Validierungen

4.1 Die einzige Vergütung des Publishers im Rahmen dieser Vereinbarung (oben als "Provision" definiert) ergibt sich aus den Nettoerlösen, die CPX Research im Zusammenhang mit den geforderten Nutzeraktivitäten tatsächlich vereinnahmt und erhält. CPX Research ist in keinem Fall für die Zahlung einer Provision verantwortlich, wenn der Advertiser CPX Research nicht bezahlt. Liegt der Saldo der an den Publisher zu zahlenden Beträge unter fünfundzwanzig Dollar ($25) oder dem Gegenwert in der jeweiligen Währung, wird der Saldo auf den folgenden Kalendermonat übertragen, bis
a) der Saldo des Betrages fünfundzwanzig Dollar ($25) oder den Gegenwert in der jeweiligen Währung übersteigt oder b) die Vereinbarung gekündigt wird. Ungeachtet des vorstehenden Satzes wird CPX Research alle aufgelaufenen Provisionsbeträge bis zum Ende eines jeden Kalenderjahres auszahlen, wenn der Schwellenwert von fünfundzwanzig Dollar ($25) bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres nicht erreicht wird.
4.2 Provisionen, die im laufenden Monat generiert werden, werden bis zum 15. des Folgemonats in Rechnung gestellt ("Abrechnungszeitraum"). Nachdem die Rechnung von CPX Research erstellt wurde, sind die Zahlungsbedingungen NET90. Während dieses Zeitraums kann der Advertiser die Umfrageteilnahmen der Nutzer/Panelisten noch validieren/devalidieren (siehe 4.4.) und auf betrügerische Aktivitäten überprüfen (siehe 4.5.) für den laufenden Zeitraum. Alle Stornierungen von Advertisern nach dem aktuellen Abrechnungszeitraum werden in den nächsten Abrechnungszeitraum übernommen.
4.3 Die Provision ist fällig und zahlbar innerhalb von neunzig (90) Kalendertagen nach Erstellung der Rechnung durch CPX Research und in US-Dollar, sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart. CPX Research kann von den zu zahlenden Beträgen die Kosten für die Überweisung der zu zahlenden Beträge auf das Bankkonto des Publishers oder eine andere zwischen den Parteien vereinbarte Zahlungsmethode abziehen.
4.4 Validierungen / Entwertungen. Advertiser können den Eintrag eines Nutzers/Panelisten jederzeit für ungültig erklären. Diese Entwertung (Stornierung der generierten Einnahmen) erfolgt aufgrund von Betrug (siehe 4.5) oder ungültigen Antworten des Nutzers/Panelisten (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Muster, Unsinn und andere). Wir werden die Stornierung in die laufende oder kommende Auszahlungsberechnung einbeziehen und den Publisher über die schlechte Performance informieren.
4.5 Betrug. CPX Research ist nicht verpflichtet, Publisher für betrügerische Handlungen zu entschädigen, die von Personen, Bots, automatisierter Software oder Ähnlichem im Zusammenhang mit Umfrageangeboten erzeugt werden. Im Falle: Der Publisher sollte CPX Research sofort über jede Art von betrügerischer Aktivität informieren. Der Publisher erhält eine finanzielle Strafe (in Höhe des entstandenen Schadens) und muss alle geleisteten Zahlungen (falls geeignet) verrechnen, die von CPX Research (nach eigenem und freiem Ermessen) als vom Publisher oder von der/den Anwendung(en) unter Verletzung der vorliegenden Bedingungen generiert wurden.
4.6Steuern. Der Publisher ist für die Bereitstellung und Pflege korrekter Kontakt- und Zahlungsinformationen verantwortlich.

5. Versicherungen und Garantien

5.1 Allgemeines. Jede Partei garantiert und sichert zu, dass:
(a) sie das volle Unternehmens- oder Organisationsrecht, die Befugnis und die Macht hat, den Vertrag abzuschließen und die von ihm geforderten Handlungen auszuführen; (b) die Erfüllung dieses Vertrags und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Aufgaben nicht gegen eine Vereinbarung verstößt, an die sie gebunden ist oder an die sie gebunden ist, oder gegen die geltenden Bundes-, Landes- oder Kommunalgesetze oder -verordnungen, an die sie gebunden ist; und (c) dieser Vertrag ein gültiger und verbindlicher Vertrag ist, der gemäß seinen Bedingungen durchsetzbar ist.
5.2 Garantien und Gewährleistungen des Publischers.
a) Der Publisher gewährleistet und garantiert, dass alle Eigenschaften des Publishers (i) allen geltenden Bundes- und Landesgesetzen und -vorschriften wie dem Strafgesetzbuch und dem Jugendschutz entsprechen und keine illegalen Inhalte enthalten oder fördern. (ii) keine Rabatte, Gutscheine oder Anreize, einschließlich Bargeld, Punkte, Preise und Teilnahme an Wettbewerben, anbieten, um Besucher zu den Eigenschaften des Publischers zu locken und Provisionen zu generieren; (iii) keine Rechte an geistigem Eigentum verletzen oder eine Pflicht oder Rechte gegenüber einer Person oder Einrichtung verletzen oder anderweitig verletzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Recht auf Privatsphäre und die Werbung; (iv) keine Spyware, Raubkopien, Tools zur Umgehung oder zum Raubkopieren digitaler Rechte, Spam-Tools oder Material enthalten, das Gewalt, Krieg, Hass, Rache, Rassismus, Sexismus, Viktimisierung, irgendeine Form von Diskriminierung, Beleidigungen, Pornografie, Obszönität, kriminelle Aktivitäten oder Material enthält, das geeignet ist, Kindern oder Jugendlichen schweren moralischen Schaden zuzufügen oder ihr Wohlergehen zu gefährden, oder das anderweitig nach geltendem Recht verboten ist; ( v) nicht zu Verbraucherbetrug, Produkthaftung oder Vertragsbruch führen, an dem der Herausgeber beteiligt ist, oder Dritten Schaden zufügen; (vi) keine Inhalte enthalten, die CPX Research und/oder seine Inserenten beeinträchtigen (jeweils "verbotene Inhalte"); (vii) alle anwendbaren Bedingungen von Application Store-Anbietern wie Google Play und Apple Store einhalten, einschließlich der Apple Developer Program License Agreement, der Android Market Developer Distribution Agreement und aller anderen Bedingungen, die von Drittanbietern von Vertriebsplattformen verlangt werden; und (viii) nur "virtuelle Währung" als Anreiz anbieten, es sei denn, sie erfüllen die in diesen Publisher-Bedingungen festgelegten Benachrichtigungsanforderungen.
b) Hinweis. Der Publisher garantiert und sichert außerdem zu, dass: (i) keine der Eigenschaften des Publishers auf dem Gerät eines Nutzers ohne dessen Zustimmung installiert wird; (ii) jede Eigenschaft des Publishers klare Offenlegungs- und Löschungsrichtlinien enthält; (iii) der Publisher in jede Eigenschaft des Publishers und auf jeder Website, von der die Eigenschaft des Publisher heruntergeladen werden kann, eine Datenschutzerklärung einfügt, die besagt, dass der Publisher es Dritten gestattet, Werbung in der Eigenschaft zu platzieren und Informationen des Herausgeber zu sammeln und zu verwenden, wie der Nutzer die Eigenschaft des Publishers nutzt, einschließlich Tracking-Daten; und (iv) der Publisher von jedem Nutzer eine Zustimmung erhält, mit der er der Sammlung von Tracking-Daten zustimmt, und eine Dokumentation führt, in der diese Zustimmung angegeben ist.
c) Werbeanzeigen. Der Publisher versichert und garantiert, dass er es Dritten nicht erlaubt, diese zu unterstützen oder sie dazu zu ermutigen, (i) die Werbemittel auf andere Weise als über die Eigenschaften des Publishers anzuzeigen; (ii) die Werbemittel in irgendeiner Weise ganz oder teilweise zu verändern, zu modifizieren, zu übersetzen oder von ihnen abgeleitete Werke zu schaffen; (iii) die in den Werbemitteln enthaltenen Hinweise, Danksagungen, Zuschreibungen oder Bestätigungen zu verändern, auszublenden oder zu löschen;
(d) die Werbemittel auf andere Weise als die hierin ausdrücklich gestattete zu nutzen, zu kopieren, zu reproduzieren, weiterzuleiten, weiterzuverteilen, wiederzuverwenden, zu übertragen oder zu verteilen; (iv) die Werbung in einer Weise zu nutzen, die einen falschen oder irreführenden Eindruck oder eine falsche Zuordnung vermittelt; (v) eine Anwendung oder ein Programm zu entwickeln, das die gleiche Hauptfunktion wie der Dienst hat; (vi) die Sicherheitsmerkmale der Werbung oder des Dienstes zu umgehen, zu deaktivieren oder anderweitig zu beeinträchtigen; oder ( vii) das Quellmaterial für den Dienst zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu dekompilieren oder anderweitig zu versuchen, es abzuleiten oder abzuleiten.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1 Die Partei, die die vertraulichen Informationen erhält, wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit der gleichen Sorgfalt schützen, die sie für ihre eigenen vergleichbaren Informationen anwendet, auf keinen Fall jedoch mit der angemessenen Sorgfalt, und wird diese vertraulichen Informationen nur für die Zwecke der Ausübung ihrer Rechte oder der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verwenden.
6.2 Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei auf Verlangen der offenlegenden Partei unverzüglich zurückgeben oder vernichten.
6.3 Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen an niemanden oder an Dritte weitergeben, außer an
(a) ihre Mitarbeiter und Vertreter, die unbedingt Zugang zu diesen vertraulichen Informationen benötigen und die die Bedingungen dieser Vereinbarung in Bezug auf: den Schutz, die Verwendung und die Vertraulichkeit dieser vertraulichen Informationen einhalten,
(b) wenn das geltende Recht, ein Verwaltungsverfahren oder eine gerichtliche Entscheidung dies vorschreibt; vorausgesetzt jedoch, dass die empfangende Partei die Offenlegung auf Informationen beschränkt, die offengelegt werden müssen, um diesen Gesetzen, Verfahren oder Anordnungen zu entsprechen, und die offenlegende Partei unverzüglich im Voraus über eine solche erzwungene Offenlegung informiert, soweit dies gesetzlich zulässig ist, dass die offenlegende Partei versuchen kann, diese Informationen zu schützen.
6.4 Datenschutz.
a) Jede Partei garantiert und gewährleistet, dass sie (a) alle anwendbaren Gesetze, Regierungsvorschriften und anwendbaren Verordnungen, Erlasse und Richtlinien einhält, unabhängig davon, ob sie sich auf die Sammlung, Verwendung oder Verbreitung von Informationen über Nutzer bezieht oder auf andere Weise Datenschutzrechte erlangt, (b) alle schriftlichen Vereinbarungen, die nicht im Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen des Publischers mit nichtstaatlichen Zertifizierungsstellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Network Advertising Initiative, stehen, und (c) die veröffentlichten Datenschutzrichtlinien dieses Abschnitts in der aktuell gültigen Fassung zu gegebener Zeit alle Wahlangaben und Verfahren (d. h. d.h. Abmeldeverfahren) enthalten, die nach geltendem Recht im Hinblick auf die in diesem Abschnitt vorgesehenen Aktivitäten erforderlich sind.
b) Sie stellen Ihren Nutzern ausführliche Informationen darüber zur Verfügung, wie und ob Sie die Informationen, die durch die Installation und Nutzung Ihrer Anwendung auf dem Mobiltelefon des Nutzers (oder durch die Nutzung Ihrer Website) erhoben wurden, sammeln, speichern, nutzen, verarbeiten und weitergeben. indem Sie die Datenschutzrichtlinie für Ihre Anwendung/Website festlegen und die Nutzer auffordern, diese Richtlinie zu akzeptieren, wenn die Anwendung heruntergeladen wird oder wenn jemand Ihre Website besucht. Die Informationen müssen sich ausdrücklich auf die Interaktion Ihrer Anwendung/Website mit CPX Research beziehen. Sie stellen einen Link zur Verfügung, über den die Nutzer auf die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von CPX Research zugreifen können.
c) Sie teilen den Nutzern Ihrer Anwendung/Website ausdrücklich mit, dass sie Ihnen sowie allen Dritten, die mit Ihrer Anwendung/Website zusammenarbeiten (wie z. B. CPX Research), Ihre Zustimmung (a) erteilen, indem sie die Datenschutzbestimmungen Ihrer Anwendung/Website akzeptieren. in der mobilen Umgebung: die Sammlung von Daten über Geräteinformationen wie Geräte-IDs und ähnliche Daten sowie alle Antwort-Metadaten, die CPX Research automatisch durch die Interaktion mit Ihrer Anwendung sammelt & (b) in der Web-Umgebung: die Verwendung und Platzierung eines CPX Research Cookies durch CPX Research und die Sammlung anderer Antwort-Metadaten durch CPX Research, die über das CPX Research Plugin, das auf Ihrer Website ausgeführt wird, gesammelt wurden. d) Sie garantieren nicht, dass Dritte, die Ihre Anwendung/Website nutzen, keine Viren, Würmer, schädlichen Codes und/oder Trojaner in unsere Dienste einschleusen.
6.5 COPPA.
a) Wenn der Publisher Inhalte für Kinder unter 13 Jahren in den Vereinigten Staaten zur Verfügung stellt, gilt dieser Abschnitt 6.5. Der Publisher garantiert und sichert zu, dass: (i) der Publisher alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit dem Child Protection Online Privacy Act 1998 und dessen Regeln, die von Zeit zu Zeit geändert werden können (zusammen "COPPA"), einhält; (Ii) sofern in einem in diesem Abschnitt beschriebenen Hinweis nicht anders angegeben, die Eigenschaften des Publishers nicht für Kinder unter 13 Jahren bestimmt sind und der Publisher keine tatsächliche Kenntnis davon hat, dass die Eigenschaften des Publishers persönliche Informationen von Kindern unter 13 Jahren sind.
b) Der Publisher kann auf einen bestimmten Bereich des Dashboards zugreifen, um seine Publisher-Eigenschaften durch Anklicken eines Kontrollkästchens für Kinder unter 13 Jahren anzugeben. Wenn der Publisher sein Publisher-Eigentum nicht korrekt angibt oder CPX Research keine andere Mitteilung in Übereinstimmung mit dieser Bestimmung macht, kann sich CPX Research auf die Darstellung des Publishers verlassen und davon ausgehen, dass das Eigentum des Publishers nicht für Kinder unter 13 Jahren bestimmt ist. Der Publisher hat CPX Research unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die in dieser Ziffer 6.5 gemachten Angaben zum Eigentum des Publishers falsch sind oder werden, vorausgesetzt, dass eine solche Benachrichtigung den Publisher nicht von seinen Verpflichtungen in Bezug auf diese Angaben entbindet, bis diese Benachrichtigung bei CPX Research eingegangen ist.


7. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung

7.1 Fortschritt; Qualität; Mängel; Haftungsausschluss.
a) Der Dienst muss natürlich im Laufe der Zeit ständig aktualisiert und weiterentwickelt werden. Aktualisierungen, die die Benutzerfreundlichkeit gewährleisten und verbessern, können einige Änderungen an und in der Dienstleistung vornehmen. Das Ziel von CPX Research bei der Einführung solcher Änderungen ist es, die Serviceerfahrung der Publisher zu verbessern. CPX Research gewährt dem Publisher daher den Zugang zu dem Service in seiner Form oder seiner jederzeit verfügbaren Version. Der Publisher nimmt zur Kenntnis, dass sich Änderungen des Services auf die System- und Kompatibilitätsanforderungen auswirken können. Der Publisher ist nicht berechtigt, den Service in einem bestimmten Zustand oder Umfang zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Ressourcen des Publishers für Mängel im Zusammenhang mit der technischen Nutzbarkeit der Dienste bleiben unverändert. CPX Research behält sich daher das Recht vor, neue Funktionen vorzuschlagen, Funktionen des Dienstes zu löschen oder zu ändern. Der Publisher akzeptiert hiermit die von CPX Research von Zeit zu Zeit vorgenommenen Änderungen am Service und für den Service, sowie die Hinzufügungen, Löschungen, Wiedereinführungen und sonstigen Änderungen der Funktionen. Darüber hinaus erklärt sich der Publisher damit einverstanden, dass CPX Research nach eigenem Ermessen Änderungen an den Eigenschaften, Funktionen oder Möglichkeiten aller Serviceelemente oder Funktionalitäten vornimmt. Solche Änderungen können die Effizienz und Funktion bestimmter Funktionen verbessern, aber auch bestimmte Funktionen erheblich einschränken oder sogar ganz entfernen. In solchen Fällen hat der Publisher das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Weitere Ansprüche des Publishers gegen CPX Research aufgrund von Änderungen der Dienstleistung und gemäß diesem Absatz (a) bestehen nicht.
b) CPX Research bietet die Dienstleistung nach dem Stand der Technik an. CPX Research kann jedoch nicht garantieren, dass der Dienst zu jeder Zeit frei von Mängeln oder Fehlern ist. Der Publisher erkennt daher an, dass die Dienste nicht immer einwandfrei funktionieren können. CPX Research bemüht sich, die volle Nutzbarkeit des Dienstes zu gewährleisten. Gleichzeitig kann die zur Dienstleistung gehörende Software (wie jede andere Software auch) nicht völlig fehlerfrei zur Verfügung gestellt werden. In solchen Fällen kann der Publisher nur dann Schadenersatz für eine mangelhafte Leistung verlangen, wenn die Benutzerfreundlichkeit ernsthaft und endgültig beeinträchtigt ist.
c) Der Publisher erkennt an, dass der Dienst technischen Beschränkungen unterliegen kann. Dies gilt insbesondere für die maximale Speicherkapazität oder die maximale Dateigröße.
d) CPX Research ist berechtigt, bei Überschreitung der technischen Grenzen und unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Publikationsbedingungen Daten zu löschen und / oder die Speicherung zu verweigern. CPX Research wird den Publisher vor der Löschung der Daten benachrichtigen, wenn der Publisher von solchen Maßnahmen betroffen ist. e) CPX Research schützt seine Systeme vor Virenbefall. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann ein Virenbefall nicht vollständig ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass unbefugte Dritte ohne Zustimmung von CPX Research E-Mails an CPX Research senden. Diese E-Mails können Viren, sogenannte "Spyware", oder Links zu Webinhalten enthalten, die Viren oder Spyware enthalten. Diese Aktionen liegen außerhalb der Kontrolle von CPX Research. Daher sollte der Publisher alle eingehenden E-Mails, die als CPX Research gesendet werden, auf Viren überprüfen. Dasselbe gilt für E-Mails von anderen Publishern oder Advertisern.
f) Der Publisher muss alle im Service gefundenen Fehler ausreichend dokumentieren und schriftlich an CPX Research melden. Vor der Meldung eines Fehlers sollte der Publisher die Bedienungsanleitung von CPX Research und ggf. andere Materialien zur Fehlerbehebung (insbesondere Listen mit häufig gestellten Fragen, Diskussionsforen zu Problemen usw.) einsehen. Der Publisher wird alle notwendigen Kooperationen anbieten und CPX Research bei der Behebung von Serviceproblemen unterstützen. Fehler, die durch äußere Einflüsse wie Bedienungsfehler des Publishers, höhere Gewalt, nicht von CPX Research vorgenommene Änderungen oder sonstige Manipulationen verursacht werden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
7.2 Haftungsbeschränkung; Verfügbarkeit.
a) CPX Research haftet für Schäden nur, wenn sie vorsätzlich und grob fahrlässig gehandelt hat. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet CPX Research auch für einfache Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) sind nach dem Gesetz nur solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Publisher vertrauen darf.
b) Die Haftung von CPX Research ist bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
c) Der typische vorhersehbare Schaden gemäß lit. b) kann $ 2.000 pro Account nicht übersteigen.
d) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Falle der Übernahme einer Garantie durch CPX Research oder einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verantwortlichkeit von CPX Research nach § 44a ESK bleibt unberührt.
e) CPX Research ist nur für die Beratung im Falle eines Problems mit ihrer Dienstleistung zuständig.
f) CPX Research garantiert im Jahresdurchschnitt für Ihre Dienstleistung eine Verfügbarkeit von 99,5%. Von der Berechnung der Verfügbarkeit nach dieser Bestimmung ausgenommen sind Zeiträume, in denen der Server der einzelnen Dienstleistung aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die außerhalb des Einflussbereiches von CPX Research liegen (z.B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter und ähnliche Ereignisse), nicht verfügbar ist; (ii) Zeiten regelmäßiger Wartungsarbeiten. Darüber hinaus kann CPX Research den Zugang zum Dienst beschränken, wenn dies aus Gründen der Netzsicherheit und des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität und insbesondere des Betriebes und der Maßnahmen zur Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder der gespeicherten Daten erforderlich ist. Alle hier genannten Zeiträume bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit unberücksichtigt. Die Verantwortung von CPX Research für die Nichtverfügbarkeit des Servers bleibt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unberührt. Der Dienst ist möglicherweise nicht weltweit verfügbar. Ob die Dienstleistung vollumfänglich oder nur eingeschränkt zugänglich ist, kann von den gesetzlichen und lizenzrechtlichen Bestimmungen in einzelnen Ländern abhängen.
g) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von CPX Research, insbesondere zugunsten der Anteilseigner, Mitarbeiter, Vertreter, Gesellschaften und ihrer Mitglieder hinsichtlich deren persönlicher Haftung.


8. Allgemeine Bestimmungen

8.1 Gesamte Vereinbarung; Änderung; Salvatorische Klausel. Der Vertrag ersetzt alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien, die sich auf den Gegenstand dieses Vertrages beziehen. Keine Bestimmung des Vertrages gilt als von einer der Parteien aufgehoben, geändert oder modifiziert, es sei denn, ein solcher Verzicht, eine solche Änderung oder Modifizierung erfolgt schriftlich und wird von beiden Parteien unterzeichnet. Stellt eine zuständige Behörde fest, dass eine Bestimmung des Vertrages nach geltendem Recht nicht durchsetzbar oder ungültig ist, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Diese Bestimmung wird so ausgelegt, dass die Ziele der Parteien im Rahmen des geltenden Rechts oder der geltenden Gerichtsentscheidungen besser erreicht werden.
8.2 Vertraulich. Keine der Parteien darf die Bedingungen dieser Vereinbarung oder andere vertrauliche Informationen an Dritte weitergeben, es sei denn, der Publisher oder seine professionellen Berater haben dies unter strikter Geheimhaltung gemäß Artikel 7 dieser allgemeinen Bedingungen genehmigt. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher kann CPX Research den allgemeinen Charakter der Vereinbarung mitteilen und die Eigenschaften des Publishers und des Publishers als Teilnehmer an der Dienstleistung gegenüber Dritten benennen oder offenlegen, auch in Mitteilungen an bestehende und potenzielle Advertiser sowie in Werbe- und Pressematerialien von CPX Research.
8.3 Öffentlichkeitsarbeit und Testergebnisse. (a) Im Rahmen der Zusammenarbeit im Rahmen dieser Vereinbarung hat jede Partei das Recht, den Namen des Unternehmens der anderen Partei in Pressemitteilungen, Werbematerialien und anderen öffentlichen Mitteilungen zu veröffentlichen. Jede Partei kann das oben genannte Recht ausüben und auch die vorherige Zustimmung der anderen Partei einholen, wenn mindestens ein Publisher mindestens drei Kalendermonate vor dem Datum der Mitteilung mit mindestens einem der Werbeprodukte von CPX Research online war. (b) Darüber hinaus hat CPX Research das Recht, der Öffentlichkeit Fallstudien mit Publisher-Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese Fallstudien beschreiben die Geschäftssituation, Probleme, Analysen, Lösungen und Ergebnisse von Publishern, die die CPX Research Werbemonetarisierungsplattform nutzen. Diese Fallstudien werden in Zusammenarbeit mit dem Publisher erstellt und ihre Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Publishers.
8.4 Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Terrorismus, Krieg, Unruhen, Brände, Erdbeben, Überschwemmungen oder die Verschlechterung oder den Ausfall von Netzwerken oder Kommunikationsinfrastrukturen Dritter.
8.5 Hinweis. Mitteilungen bedürfen der Schriftform und gelten als erfolgt, wenn sie (a) persönlich zugestellt werden oder (b) durch einen anerkannten Übernacht-Kurierdienst (nachgewiesen durch einen schriftlichen Nachweis der persönlichen Zustellung, der von einem Kurierdienst oder Postamt beglaubigt oder aufgezeichnet wurde) oder ( c) wenn sie per E-Mail an den Empfänger und die letzte von der anderen Partei angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden, vorausgesetzt, dass ( 1) der Absender bestätigen kann, dass die E-Mail anscheinend erfolgreich gesendet wurde und gemäß seiner normalen technischen Aufzeichnungen nicht empfangen wird. Fehlermeldung und ( 2) die E-Mail in der Betreffzeile "LEGAL NOTICE" enthält. Wenn der Publisher eine E-Mail an CPX Research sendet, sollte die folgende Adresse kopiert werden: legal@cpx-research.com. Mitteilungen an eine Partei sind an die im Verlagsvertrag angegebene postalische und elektronische Adresse zu richten oder an eine andere Adresse, die eine Partei der anderen Partei während der Laufzeit schriftlich mitteilen kann.
8.6 Änderungen
a) CPX Research behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Publishers jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu revidieren, wenn CPX Research diese Maßnahmen nach dem Grundsatz von Treu und Glauben für erforderlich hält, ohne den Publisher zu schädigen. Insbesondere können Änderungen des rechtlichen Umfelds Änderungen dieser Bedingungen des Publishers erforderlich machen. Darüber hinaus stellen neue Gerichtsentscheidungen eine Änderung der Rechtslage dar. Einige spätere Änderungen und Entwicklungen des Dienstes können eine Änderung oder Ergänzung dieser Geschäftsbedingungen des Publishers erfordern.
b) Jede Änderung oder Ergänzung wird mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in geeigneter Weise bekannt gegeben. Im Allgemeinen werden Informationen über Änderungen der Geschäftsbedingungen des Publishers per E-Mail und / oder auf der Website oder dem Dienst veröffentlicht.
c) Der Publisher hat das Recht, Änderungen oder Ergänzungen innerhalb von vier Wochen ab dem Datum der Veröffentlichung / Bekanntgabe und der Möglichkeit der Bestätigung zu widersprechen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs haben beide Parteien das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund nach Maßgabe der in diesem Vertrag festgelegten Kündigungsbestimmungen zu kündigen. Die übrigen Kündigungsrechte bleiben unberührt. Widerspricht der Publisher nicht innerhalb der Widerspruchsfrist oder nutzt er die Dienstleistung weiterhin, gilt die Änderung oder Ergänzung als akzeptiert und wird Vertragsbestandteil.
d) CPX Research weist den Publisher auf Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Publishers sowie auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Aufhebung des Widerspruchs, die Frist und die Rechtsfolgen, insbesondere die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs, besonders hin.
8.7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Publishers und der Vertrag unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Der Publisher und CPX Research vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte in Berlin für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag und erklären sich hiermit mit der persönlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand dieser Gerichte einverstanden.
8.8 Abtretung. Die Parteien werden diesen Vertrag oder daraus resultierende Rechte oder Interessen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte abtreten. Keine Abtretung durch den Publisher mit oder ohne Zustimmung von CPX Research entbindet den Publisher von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei den Vertrag (a) im Wege einer Fusion oder eines Verkaufs ihres gesamten oder nahezu gesamten Vermögens oder Kapitals oder (b) an einen Nachfolger oder Vertreter ihres gesamten oder nahezu gesamten Geschäftsbetriebs abtreten. Vorbehaltlich der obigen Bestimmungen und der Beschränkung der Abtretungen ist der Vertrag für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungen in vollem Umfang bindend, zu Gunsten der Parteien und durchsetzbar. Sofern nicht anderweitig genehmigt, ist jeder Versuch einer Abtretung oder Delegierung nichtig, ungültig und ohne Wirkung.
8.9 Unabhängige Auftragnehmer. Die Beziehung der Parteien ist die eines unabhängigen Auftraggebers, und nichts in der Vereinbarung ist beabsichtigt oder wird dahingehend ausgelegt, dass eine Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung, eine Auftraggeber-Vertreter-Beziehung oder eine Partnerschaft oder ein Joint Venture entsteht, oder dass eine Kontrolle ausgeübt wird oder dass Anweisungen darüber erteilt werden, wie die andere Partei ihre Geschäfte führt oder die üblichen Dienstleistungen erbringt. Keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu binden oder in ihrem Namen Verpflichtungen einzugehen, ohne dass die andere Partei vorher schriftlich zugestimmt hat.
8.10 Drittbegünstigte. Es ist nicht beabsichtigt, mit dieser Vereinbarung Rechte Dritter gegenüber Dritten oder Organisationen zu begründen, die nicht Partei dieser Vereinbarung sind.

Copyright (c) Make Opinion GmbH, November 2020